Liquids unterliegen der CLP-Verordnung. Diese gilt für Hersteller von Stoffen, Importeure von Stoffen oder Stoffgemischen, Formulierer, nachgeschaltete Anwender, Händler und Anbieter sowie für Hersteller und Importeure von bestimmten spezifischen Artikeln. Diese sind verpflichtet, die Klassifizierung der identifizierten Gefahren den anderen Akteuren der Lieferkette (einschließlich Verbraucher) mitzuteilen. Die allgemeinen Pflichten der einzelnen Akteure Alle Akteure der … NEUES ETIKETT GEMÄSS CLP-VERORDNUNG weiterlesen